SCHWEIZ

Inkrafttreten des rev.DSG

Ende 2023 trat das revidierte Datenschutzgesetz der Schweiz in Kraft.
Alle Schweizer Betriebe müssen dann u.a. folgende Massnahmen zum Datenschutz umsetzen:
  • Informieren und ggf. die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden
  • Privacy by design und Privacy by default garantieren
  • Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
  • Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden
  • Ggf. eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • Auftragsdatenverarbeitungsverträge abschliessen
  • Technisch-organisatorische Massnahmen zum Datenschutz umsetzen
  • Bei Verstössen drohen hohe Bussgelder!
  • Ab 490.-CHF richten wir Ihren Betrieb rechtskonform im Sinne des rev. DSG ein

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Jeder Beratungstermin hat eine Dauer von ca. 60 Minuten, wir prüfen dabei, ob Sie unter die neue Datenschutzverordnung der Schweiz fallen und skizzieren Ihnen,
 was Sie zur Herstellung der Rechtskonformität unternehmen müssen.





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